RISIKOAUFKLÄRUNG
Risikohinweise bei Termingeschäften (Futures und Optionen)
Es handelt sich bei Termingeschäften nicht um herkömmliche Kapitalanlagen, sondern um hochspekulative Geschäfte. Es bestehen hohe Verlustrisiken bis hin zum Totalverlustes und darüber hinaus. Es können auch weitergehende Verpflichtungen entstehen. Deshalb können Ihre Aufträge zum Abschluss von Termingeschäften nur nach eingehender Information über die Risiken ausgeführt werden. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen die Gegebenheiten und Funktionsweisen von Termingeschäften bekannt sind. Beachten Sie insbesondere die Risiken aus den Kosten, da diese praktisch zum Ausschluss jeglicher Gewinnchance führen können.
Inhaltsverzeichnis:
- Allgemeine Markt- oder Spekulationsrisiken insbesondere bei Termingeschäften
- Erweiterte Grundinformationen über Risiken bei Termingeschäften
- Erhöhung der Risiken aufgrund von Transaktionskosten
- Besondere Risiken bei Aktienoptionen
- Besondere Risiken aus den Vertragspartnern
- Unvermeidbarkeit der Risiken
1. Allgemeine Markt- oder Spekulationsrisiken
1.1. Risiko des Totalverlusts
Die aus diesen Geschäften erworbenen befristeten Rechte können verfallen (Risiko des Totalverlusts) oder eine Wertminderung erleiden. Termingeschäften sind befristet. Innerhalb eines begrenzten Zeitraumes (sog. Laufzeit) muss die vom Anleger gewünschte Entwicklung eintreten. Beachten Sie daher die Laufzeit eines Termingeschäftes. Der Totalverlust und Verfall eines Termingeschäftes am Ende der Laufzeit ist durchaus kein Ausnahmefall.
Bei bestimmten Termingeschäften können auch Verpflichtungen entstehen, die weit über den Einsatz hinausgehen und auch das übrige Vermögen des Anlegers bis hin zur Privatinsolvenz erfassen können. Es handelt sich daher nicht um herkömmliche Kapitalanlagen.
1.2. Verlustrisiko beim Kauf von Optionen
Das Verlustrisiko beim Kauf von Optionen besteht in der aufgewendeten Optionsprämie und den angefallenen Transaktionskosten. Dieser Totalverlust tritt ein, wenn die Option am Ende der Laufzeit verfällt. Ein teilweiser Verlust tritt ein, wenn sich die Option nicht wie erwartet entwickelt und dann verkauft wird, ohne die Gewinnzone erreicht zu haben.
1.3. Verlustrisiken bei Futures-Geschäften und beim Verkauf von Optionen (Stillhaltergeschäfte)
Bei Futures-Geschäften und dem Verkauf von Optionen ist das Verlustrisiko nicht vorher bestimmbar und kann weit über etwa gestellte Sicherheiten hinausgehen. Es können dann zusätzliche Sicherheiten erforderlich sein, die ebenfalls verfallen können. Leistet der Kunde diese weiteren Sicherheiten bei Anforderung nicht, muss er mit einer sofortigen Schließung seiner offenen Termingeschäfte und mit der umgehenden Verwertung der bereits gestellten Sicherheiten rechnen. Die dann auftretenden Verluste können zu einer zusätzlichen Verschuldung führen und damit auch das übrige Vermögen bis hin zur Privatinsolvenz erfassen.
Ein im Voraus nicht bestimmbarer Verlust tritt auch ein, wenn der Future, ohne die positive Ergebniszone erreicht zu haben, durch ein Gegengeschäft glattgestellt wird oder wenn ein Gegengeschäft zur Glattstellung nicht erfolgen kann. Mangels eines Gegengeschäfts muss der Spekulant dann zu der im Voraus bestimmten Zeit seiner Verpflichtung aus dem Future-Geschäft nachkommen: er muss bei einem Kauf des geschuldeten Basiswertes diesen abnehmen und bezahlen. Auch die Kosten einer Zwischenlagerung der Ware bis zum erfolgreichen Weiterverkauf können sich so verlusterhöhend auswirken. Bei einem Future zum Verkauf des geschuldeten Basiswertes besteht die Pflicht in der Lieferung des geschuldeten Basiswertes. Dazu muss sich der Spekulant anderweitig mit dem Basiswert (in gleicher Qualität) eindecken. Auch diese Beschaffungskosten wirken sich verlusterhöhend aus und sind im Voraus nicht bestimmbar.
1.4. Spread- oder Kombinationsgeschäfte
Sogenannte Spread- oder Kombinationsgeschäfte sind nicht notwendigerweise risikoärmer als Einzelpositionen.
1.5. Risiko der Anlieferung
Wird ein Termingeschäft ausgeübt, kann es zur tatsächlichen physischen Anlieferung des Basiswertes, auf den sich das Termingeschäft bezieht, kommen. In diesem Fall sind die Bedingungen dieses Marktes zu beachten. Ein Weiterverkauf der Ware kann hier unter Umständen nur sehr schwierig und unter hohen Kosten möglich sein.
1.6. Stop-Aufträge
Geschäfte, mit denen die Risiken aus den eingegangenen Termin- oder Aktiengeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen (z.B. Stop-Aufträge), können möglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden. Dies gilt insbesondere für sogenannte Verlustbegrenzungsaufträge (Stoporders).
2. Erweiterte Grundinformationen über Risiken bei Termingeschäften
2.1. Grundsätzliches über Verlustrisiken bei Termingeschäften
Die Rechte, die Sie aus Termingeschäften erwerben, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Geschäfte stets nur befristete Rechte verschaffen – es droht also Verfall oder Wertminderung. Je kürzer die Frist ist, desto größer kann Ihr Risiko sein.
Unkalkulierbare Verluste
Bei Verbindlichkeiten aus Termingeschäften kann Ihr Verlustrisiko unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen.
Fehlende Absicherungsmöglichkeit
Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Termingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollten (Glattstellungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden Preis getätigt werden.
Kreditrisiko
Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie für Ihr Finanztermingeschäft einen Kredit in Anspruch nehmen.
Währungsrisiko
Bei einem Termingeschäft, bei dem Ihre Verpflichtungen oder Ansprüche auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lauten, besteht ein zusätzliches Verlustpotential bei Wechselkursschwankungen.
2.2. Die Risiken bei den einzelnen Geschäftsarten
2.2.1. Kauf von Optionen
2.2.1.1. Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle
Das Geschäft: Wenn Sie Optionen auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle kaufen, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte zu dem beim Kauf der Option bereits festgelegten Preis.
Ihr Risiko: Eine Kursveränderung des Basiswertes (z. B. der Aktie) kann den Wert Ihrer Option mindern: im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes. Eine Wertminderung tritt überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes ein – bis hin zur Wertlosigkeit Ihrer Option. Auch wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, kann sich der Wert mindern, weil dieser auch von weiteren Preisbildungsfaktoren (z.B. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswerts) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option können Sie dann nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf ihrer Laufzeit. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis (der Optionsprämie) zuzüglich der Ihnen entstandenen Transaktionskosten.
2.2.1.2. Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakte
Das Geschäft: Beim Kauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt erwerben Sie das Recht, zu im Vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten.
Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt zunächst den unter 2.2.1.1. beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neue Risiken ein: Diese richten sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt und können weit über Ihrem ursprünglichen Einsatz (das ist der für die Option gezahlte Preis) liegen. Sodann treffen Sie zusätzlich die Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Termingeschäften mit Erfüllung per Termin.
2.2.2. Verkauf von Optionen und Termingeschäfte mit Erfüllung per Termin
2.2.2.1. Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle
Das Geschäft: Als Verkäufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeübt wird.
Ihr Risiko: Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im Voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar, d.h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht möglich ist.
Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Termingeschäftes (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontraktes hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden.
2.2.2.2. Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle
Das Geschäft: Als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis abzunehmen.
Ihr Risiko: Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen, je nach Marktentwicklung, keinen oder nur schwer einen Käufer finden.
2.2.2.3. Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte
Das Geschäft: Beim Verkauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im Vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z. B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten.
Ihr Risiko: Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie das Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter Ziffer 2.2.2.1. und 2.2.2.2. beschrieben ist.
2.2.3. Options- und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich
Das Geschäft: Bei manchen Termingeschäften findet nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um:
- Options- oder Finanzterminkontrakte auf einen Index, also auf eine veränderliche Zahlengröße, die aus einem nach bestimmten Kriterien festgelegten Bestand von Wertpapieren errechnet wird und deren Veränderungen die Kursbewegungen dieser Wertpapiere widerspiegeln.
- Options- oder Finanzterminkontrakte auf den Zinssatz für eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit.
Ihr Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Fälligkeit des Geschäfts besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Höhe Ihres Verlustes lässt sich im Vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen.
2.3. Weitere Risiken aus Termingeschäften
2.3.1. Termingeschäfte mit Währungsrisiko
Das Geschäft: Wenn Sie ein Finanztermingeschäft eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes hiernach bestimmt (z. B. bei Gold), sind Sie einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt.
Ihr Risiko: In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein. Wechselkursschwankungen können:
- den Wert der erworbenen Option verringern
- den Vertragsgegenstand verteuern, den Sie zur Erfüllung des Finanztermingeschäfts liefern müssen, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist. Dasselbe gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Finanztermingeschäft, die Sie in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit erfüllen müssen
- den Wert oder den Verkaufserlös des aus dem Finanztermingeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstandes oder den Wert der erhaltenen Zahlung vermindern
2.3.2 Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte
Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken aus Termingeschäften kompensieren oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung Ihres jeweiligen Finanztermingeschäfts ab. Unter Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen, so dass Ihnen ein Verlust entsteht.
2.3.3 Inanspruchnahme von Kredit
Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie insbesondere den Erwerb von Optionen oder die Erfüllung Ihrer Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen aus Termingeschäften über Kredit finanzieren. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus den Gewinnen des Termingeschäftes verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Geschäftsabschluss Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten. Termingeschäfte stellen keine tauglichen Sicherheiten für Kreditaufnahme dar und sollten nicht mit Krediten finanziert werden.
2.4. Verbriefung in Wertpapieren
Die Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z B. Optionsschein) verbrieft sind.
3. Erhöhung der Risiken aufgrund von Transaktionskosten
3.1. Negative Auswirkungen der Kosten
Transaktionskosten privater Spekulanten werden bei der Preisfeststellung durch den Börsenfachhandel nicht berücksichtigt. Die Kosten für unsere Tätigkeiten haben einen negativen Einfluss auf das finanzielle Ergebnis der Geschäfte und erhöhen das bereits bestehende allgemeine Risiko der Termingeschäfte. Unsere Kosten können Sie aus der Vergütungsvereinbarung ersehen. Jegliche Gebühren beeinträchtigen die Chancen des Geschäftes, da die Kosten erst durch eine entsprechende Preisentwicklung zugunsten des Kunden im Markt zurückverdient werden müssen. Die hierzu erforderliche Kursentwicklung liegt über dem Rahmen der vom Börsenfachhandel als noch realistisch eingeschätzten Kursentwicklung.
Dies gilt insbesondere bei Termingeschäften. Der Anleger muss berücksichtigen, dass in dem Preis, den die Börsenteilnehmer einem Anlageobjekt zubilligen, auch die Chancen berücksichtigt sind. Der Börsenpreis kennzeichnet damit den Rahmen eines Risikobereiches, der vom Markt für das Anlageobjekt noch als vertretbar angesehen wird. Der Börsenpreis entspricht also dem Wert der Gewinnchance, die dem Anlageobjekt noch zugebilligt wird. Bei Optionen kennzeichnet z.B. die Börsenprämie den Wert der Gewinnchance und den Rahmen des Risikobereiches, die der Option noch nach Auffassung der Börsenteilnehmer zuzubilligen sind. Der Börsenfachhandel, dessen Einschätzungen die Preisbildung an den Börsen und Terminmärkten bestimmt, berücksichtigt aber die Transaktionskosten für private Spekulanten nicht. In der Preisbildung an den Märkten spiegeln sich daher Chancen und Risiken nur in einer für den Berufshandel noch vertretbaren Form wider. Die Kosten werden bei dieser Einschätzung des Börsenfachhandels nicht berücksichtigt.
Jegliche erhobene Kosten verändern daher die bereits spekulative Einschätzung der professionellen Marktteilnehmer, wie sie sich im Börsenpreis widerspiegelt, einseitig zu Ungunsten des Spekulanten. Durch die Kosten verändern sich damit grundlegend die Einschätzung und die Grundlagen des Termingeschäftes. Es wird nämlich aufgrund der Kosten zur Gewinnerzielung ein weit höherer Kursausschlag erforderlich als die bereits spekulativen Erwartungen des Börsenfachhandels dem Geschäft zubilligen. Je höher die Transaktionskosten sind, umso geringer werden etwaige Gewinnchancen bis sie ganz verschwinden. Bei wiederholter Spekulation ist auch bei einem anfänglich positiven Verlauf im Endeffekt davon auszugehen, dass ein Totalverlust eintritt. Selbst wenn also in den ersten Geschäften ein positives Ergebnis besteht, nimmt mit jedem weiteren Geschäft das Verlustrisiko für den Anleger zu. Insgesamt ist festzustellen, dass der weit überwiegende Teil der Anleger an diesen Märkten verliert.
3.2. Besondere Risiken aufgrund hoher Kosten — Chancenlosigkeit der Geschäfte
Diese Risiken verschärfen sich noch erheblich, wenn ein besonders hoher Kostenanteil besteht. Von einem besonders hohen Kostenanteil kann man ausgehen, wenn Kosten anfallen, die mehr als 5% des Nettoeinsatzes ausmachen. Fallen erhöhte Kosten an, so führen diese allein praktisch zu einer Chancenlosigkeit des Geschäftes. Denn es ist vollkommen unwahrscheinlich, dass das zugrunde liegende Geschäft je eine Entwicklung nehmen wird, die erforderlich ist, um letztlich einen Gewinn zu erzielen. Die Ausführungen zu den Auswirkungen von Kosten gelten hier dann mit besonderer Strenge. Es ist dann in jedem Fall im Ergebnis von einem Totalverlust auszugehen.
3.3. Auswirkungen unserer Kosten
Wir erheben für unsere Tätigkeit eine Provision in Höhe eines absoluten Betrages, die für jeden Kontrakt einzeln anfällt. Ein Geschäft kann dabei mehrere Kontrakte umfassen, für die jeweils die Provision anfällt. Der Preis einer Option, die Prämie, ist jedoch je nach den Gegebenheiten der jeweiligen Option unterschiedlich hoch. Im Verhältnis zu der Optionsprämie kann daher die von uns erhobene Provision ohne weiteres mehr als 5% der reinen Optionsprämie ausmachen und daher als hoher Kostenanteil angesehen werden. Bei anderen Termingeschäften, wie Futures oder verkaufte Optionen, kann dies bei den dort erforderlichen Nettoaufwendungen ebenfalls der Fall sein. Die zu entrichtenden Transaktionskosten (z.B. Kommission/Courtage, Provisionen, Vergütungen etc.) können bei Optionen mit einer geringen Prämie (z.B. Optionen aus dem Geld und/oder kurzer Restlaufzeit) gegebenenfalls sogar größer sein als die zu zahlende Prämie. Sie müssen daher die Kosten berücksichtigen und bedenken, ob das Geschäft angesichts der Kosten sinnvoll ist.
3.4. Erhöhung der Kosten aufgrund anderer eingeschalteter Finanzdienstleister
Wenn durch Sie weitere Finanzdienstleister eingeschaltet werden (z.B. Berater etc.), können weitere Kosten entstehen. Diese Dienstleister erheben eigene Kosten, die ebenfalls erst verdient werden müssen. Dies ist bei der wirtschaftlichen Betrachtung zu berücksichtigen.
3.5. Erhöhung des Risikos bei Erstverlusten und Ausschluss einer Gewinnchance
Kommt es zu einem Erstverlust des Einsatzes, ist eine außerordentlich hohe Preisbewegung des Ausgangspreises eines Termingeschäftes notwendig, nur um den finanziellen Ausgangspunkt wieder zu erreichen. Es ist vollkommen ungewiss, ob solche Preisbewegungen während der Laufzeit dieser Geschäfte vorkommen. Bei weiteren Verlusten und bei Folgegeschäften erhöhen sich die zur Erlangung eines per-saldo positiven Ergebnisses erforderlichen Marktbewegungen in einem Ausmaß, das nicht nur ein positives Ergebnis am Ende der Spekulation ausschließt, sondern zwangsläufig zu endgültigen Verlusten führt. Bei Erstverlusten ist damit in der Regel von einem endgültigen Verlust auszugehen.
3.6. Erhöhung des Risikos durch hohe Geschäftstätigkeit (Provisionsschinderei)
Bei einer transaktionsabhängigen Vergütung besteht eine Interessenkollision zwischen Finanzdienstleister und Kunden, da der Finanzdienstleister mit jeder Transaktion verdient. Er hat damit Interesse daran, dass möglichst viele Transaktionen durchgeführt werden. Er kann daher versucht sein, allein im Vergütungsinteresse, ohne Rücksicht auf die Interessen des Kunden, möglichst viele Transaktionen durchzuführen, auch wenn sie für den Kunden sinnlos sind. Transaktionskosten können absolut im Verhältnis zum Markteinsatz zu hoch sein oder aber relativ aufgrund zu häufigen, wirtschaftlich sinnlosen Ein- und Ausstiegen in und aus den Geschäften (Provisionsschinderei, “Churning”).
Dies kann seine Ursache in einer einseitigen Information des Kunden unter Bevorzugung der Provisionsinteressen des Finanzdienstleisters, der einen Anteil an den Provisionen erhält, haben. Es kann aber auch sein, dass z.B. Verlustbegrenzungsmaßnahmen zu knapp gegenüber der zu erwartenden Schwankungsbreite der Preise für das Geschäft kalkuliert sind (z.B. Stop-Order). Dies kann zu einem hektischen Ein- und Aussteigen führen, mit der Folge eines immer neuen Anfalls der Kosten, die dann das eingesetzte Kapital aufbrauchen, ohne dass erhebliche Verluste aufgrund von Marktveränderungen auftraten. Dieser Effekt ist verstärkt bei niedrigen Optionsprämien, da dann die Kosten im Verhältnis besonders hoch sind. Gewinnchancen sind in solchen Fällen ausgeschlossen, Verluste durch Transaktionskosten vorprogrammiert. Dieses Risiko kann auch eintreten, wenn Sie bei Ihren Handelsentscheidungen immer den Vorschlägen und Ratschlägen eines Dritten, z.B. uns als den Sie betreuenden Finanzdienstleister, folgen. Sie sollten dieses Risiko bei der Durchführung ihrer Handelsentscheidung und der Berücksichtigung von Vorschlägen anderer berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass diese Interessenkollision aufgrund der transaktionsabhängigen Vergütungen auch bei uns besteht.
3.7. Risiko bei Rückvergütungen
Sofern der Finanzdienstleister Rückvergütungen von einem anderen Unternehmen erhält, besteht zunächst die Gefahr, dass er für den Kunden nicht die Anlage aussucht oder vermittelt, die wirtschaftlich für den Kunden die beste Anlage wäre, sondern eine Anlage, bei der er die höchsten Rückvergütungen erhält. Weiter besteht hier der Anreiz, sofern die Rückvergütungen vom Umfang der Geschäfte abhängig sind, dass der Finanzdienstleister Provisionsschinderei begeht.
4. Besondere Risiken bei Aktienoptionen
Bei Aktienoptionen bestehen zum Teil Besonderheiten und Unterschiede zu Termingeschäften mit anderen Basiswerten. Eine Aktienoption bezieht sich immer auf eine bestimmte Aktie. Es sind daher die Daten der Aktie und deren Erträge (Dividenden) zu berücksichtigen und ob es sich bei dem Basiswert nur um einen Nebenwert oder um einen Standardwert handelt. Die Unternehmensdaten der Aktiengesellschaft und deren Entwicklung sind zu beachten. Nachrichten über das Unternehmen können nachhaltige Auswirkungen auf die Optionen und deren Aktien haben. Die Preisbildung der Aktienoption wird nämlich im hohen Maße durch die Preisbildung der jeweiligen Aktie bestimmt. Dabei kann es bei einer Veränderung des Aktienkurses zu überproportionalen Veränderungen des Optionskurses kommen. Ihnen sollte bewusst sein, dass Sie bei Ausübung einer Kauf-Option auch in den Besitz der physischen Aktien gelangen können. Hier kann ein Verkauf der Aktien aufgrund eines engen Marktes nur erschwert und/oder mit Verlust möglich sein.
5. Besondere Risiken aus den Vertragspartnern
5.1. Keine Risikominimierung durch behördliche Aufsicht
Die Aufsicht durch die BaFin führt nicht zu einem Ausschluss oder einer Reduzierung der Risiken aus den Geschäften und deren Durchführung. Diese bestehen weiterhin.
5.2. Risiko der Anwendung ausländischen Rechts
Die Geschäfte werden aus Sicht des Kunden oft durch ein im Ausland sitzendes kontenführendes Institut oder unter Einschaltung eines ausländischen Finanzdienstleisters ausgeführt. Dies kann für Sie bedeuten, dass Sie Ansprüche nach einer für Sie fremden Rechtsordnung geltend machen müssen und möglicherweise Schutzvorschriften Ihres Heimatrechtes nicht greifen.
6. Unvermeidbarkeit der Risiken
Die Risiken bei Termingeschäften sind beträchtlich. Sie bestehen in jedem Fall und auch bei einer Durchführung der Geschäfte über uns. Risiken lassen sich weder mittels Beratung durch Finanzdienstleister noch durch irgendeine technische Ausrüstung oder durch Computerprogramme ausschließen. Sofern Ihnen jemand gegenteilige Angaben macht, ist dies nicht richtig. Wenn Sie trotzdem Termingeschäfte durchführen wollen, müssen Sie sich dieser Risiken bewusst sein.
Risikohinweise beim Handel mit Wertpapieren (Fonds & Daytrading)
Handel mit Wertpapieren (Fonds & Daytrading)
Unter Risiko versteht man die Möglichkeit, dass die zukünftige Rendite einer Anlage von dem Wert abweicht, den Kapitalanleger aufgrund ihrer Informationen erwarten. Risiko ist damit ein Maß für die Sicherheit des Eintritts einer bestimmten Rendite. Es wird hier zwischen dem systematischen und dem unsystematischen Risiko unterschieden.
Unsystematisches Risiko
Unsystematische Risiken beziehen sich nur auf eine bestimmte Anlage. Je nach Fond-Typ können unten folgende Risiken entstehen.
Systematisches Risiko
Das systematische Risiko betrifft nicht nur ein einzelnes Wertpapier, sondern immer eine gesamte Anlagekategorie gleichermaßen (z. B. Aktien, Anleihen). Je nach Fond-Typ können folgende Risiken entstehen:
Marktwert und Erträge der einem ETF zugrunde liegenden Wertpapiere können fallen und steigen – und damit auch der Wert bzw. die Erträge eines ETF. Demzufolge ist es möglich, dass Anleger beim Verkauf nicht den gesamten Betrag ihrer Anlage in ETFs zurückerhalten. Zudem könnte die Performance des ETF durch verschiedene äußere Faktoren nachteilig beeinflusst werden, beispielsweise durch Änderungen der wirtschaftlichen und markttechnischen Bedingungen, unsichere politische Entwicklungen, geänderte Regierungsstrategien und rechtliche, steuerliche oder aufsichtsrechtliche Anforderungen. Die Performance eines Index in der Vergangenheit ist nicht unbedingt maßgeblich für die zukünftige Entwicklung.
Risikohinweise für börsengehandelte Fonds / ETF’s (Exchange Traded Funds)
Aktien- und Rentenfonds
- Wirtschaftliche Risiken: Sie sind vorwiegend makroökonomischer Natur und können nicht losgelöst von politischen Risiken analysiert werden. Insbesondere resultieren sie aus der Struktur der betreffenden Volkswirtschaft und der Art ihrer Einbindung in die internationale Wirtschaft. Sie manifestieren sich in finanzieller Hinsicht vor allem in Wechselkursrisiken und Transferrisiken, die den internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr behindern oder völlig außer Kraft setzen können. Letzterem wird begegnet durch Devisenbewirtschaftung, Kapitalverkehrskontrollen und im Extremfall durch “Einfrieren” von Konten ausländischer Geschäftspartner
- Liquiditätsrisiko: Es ist möglich, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Aktie oder eine Anleihe verkauft werden soll, keine Kaufnachfrage im Markt ist. Dann kann der Verkauf gar nicht oder nur unter großen Kursabschlägen stattfinden. Dieses Risiko ist in Märkten mit großem Marktvolumen zu vernachlässigen; es kann in kleinen Märkten oder bei exotischen Anleihen bestehen
- Event-Risiko: Das Event-Risiko ist eine mögliche Veränderung im Risikoprofil des Schuldners aufgrund unvorhergesehener Ereignisse. Dazu zählen z. B. Firmenübernahmen oder Kreditausfälle der Schuldner. Event-Risiken können die Bonität eines Unternehmens sowohl negativ als auch positiv beeinflussen
Rentenfonds
- Bonitätsrisiko: Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität des Schuldners (Emittenten). Darunter ist eine mögliche vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung seiner Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen zu verstehen. Alternative Begriffe für das Bonitätsrisiko sind das Schuldner- oder Emittentenrisiko
- Kündigungsrisiko: In den Emissionsbedingungen, die im Emissionsprospekt (Verkaufsprospekt) enthalten sind, kann sich der Schuldner einer Anleihe ein vorzeitiges Kündigungsrecht vorbehalten. Mit einem solchen Kündigungsrecht werden Anleihen oft in Hochzinsphasen ausgestattet. Sinkt das Marktzinsniveau, steigt für den Anleger das Risiko, dass der Emittent von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht
- Auslosungsrisiko: Tilgungsanleihen, die nach einem Auslosungsverfahren zurückgezahlt werden, sind mit besonderen Risiken verbunden. Insbesondere die unsichere rechnerische Laufzeit bei solchen Tilgungsanleihen kann zu Veränderungen der Renditen führen. Wenn Anleger eine Anleihe zu einem Kurs von über 100 Prozent kaufen und die Rückzahlung der Papiere aufgrund der Auslosung zu einem unerwartet frühen Termin zu pari erfolgt, verschlechtert sich für den Anleger durch diese Laufzeitverkürzung die Rendite
- Zinsänderungsrisiko: Dieses Risiko ergibt sich aus der Ungewissheit über die zukünftigen Veränderungen des Marktzinsniveaus. Der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers ist einem Zinsänderungsrisiko in Form eines Kursverlusts ausgesetzt, wenn das Marktzinsniveau steigt. Dieses Risiko wirkt sich grundsätzlich umso stärker aus, je deutlicher der Marktzins ansteigt. Das unsystematische Risiko kann durch die Anlage in ETF‘s, die viele verschiedene Wertpapiere enthalten, minimiert werden. Das systematische Risiko, insbesondere bei Ländern oder Branchen- ETF‘s, bleibt jedoch erhalten
- Systematisches Risiko: Das systematische Risiko betrifft nicht nur ein einzelnes Wertpapier, sondern immer eine gesamte Anlagekategorie gleichermaßen (z. B. Aktien, Anleihen). Je nach Fondstyp können folgende Risiken entstehen: Allgemeines Marktrisiko Marktwert und Erträge der einem ETF zugrunde liegenden Wertpapiere können fallen und steigen und damit auch der Wert bzw. die Erträge eines ETF. Demzufolge ist es möglich, dass Anleger beim Verkauf nicht den gesamten Betrag ihrer Anlage in ETF‘s zurückerhalten. Zudem könnte die Performance des ETF durch Änderungen der wirtschaftlichen und markttechnischen Bedingungen sowie aufgrund von unsicheren politischen Entwicklungen, geänderten Regierungsstrategien, rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen nachteilig beeinflusst werden. Die vergangenheitsbezogene Performance eines Index ist nicht unbedingt maßgeblich für die zukünftige Entwicklung
- Länderrisiko: Dabei handelt es sich um Risiken, die sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Staates ergeben. Politische Risiken entstehen aus der innen- und außenpolitischen Situation des betreffenden Landes. Innenpolitische Risiken resultieren aus ideologischen Auseinandersetzungen der Parteien des Landes, aus sozialen Spannungen, funktionsuntüchtigen staatlichen Verwaltungen und handlungsschwachen Regierungen. Dagegen beruhen außenpolitische Risiken auf der Zugehörigkeit zu politischen Allianzen und/oder auf dem feindseligen/unfriedlichen Verhalten anderer Staaten gegenüber dem betreffenden Land
- Länderspezifische steuerliche Behandlung: Die steuerliche Behandlung der Anlage in ETF‘s kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Investoren wird empfohlen, sich durch eigene unabhängige steuerliche Berater fachlich informieren zu lassen
- Wechselkursrisiken: Wechselkursrisiken entstehen für Investoren mit einer anderen Landeswährung als dem Euro und in denjenigen Fällen, in denen Anlagen in anderen Währungen erworben wurden als in Euro
- Risiken in der Entwicklung des Sekundärmarktes: Die dauerhafte Notierung an einer Börse ist nicht gewährleistet.
- Anlagezielrisiko: Es kann nicht garantiert werden, dass bei allen ETF‘s das Anlageziel, die exakte 1:1 Nachbildung des jeweiligen Index, erreicht wird. Zum einen können Managementgebühren einige Basispunkte kosten und sich somit negativ auf den Kurs des ETF auswirken. Zum anderen ist bei Anwendung der Stichprobenmethode bei der Indexabbildung die Chance einer Abweichung vom Index größer als beim Ansatz der vollständigen Abbildung
- Indexrisiko: Das Indexrisiko besteht aus zwei Komponenten: Zum einen kann nicht gewährleistet werden, dass die abgebildeten Indizes auch zukünftig auf die gleiche Art und Weise berechnet werden. Zum anderen kann auch die Indexzusammensetzung ein Risiko darstellen. Dies könnte die Auswahl einzelner Titel und die Gewichtung einiger Branchen betreffen. In einigen Indizes sind die enthaltenen Unternehmen nach der Marktkapitalisierung gewichtet, in anderen ist die Gewichtung gleich. Ersteres birgt das Risiko eines prozyklischen Verhaltens der Indexfonds. Denn bevor ein Aktientitel in einen Index aufgenommen wird, muss er eine gewisse Marktkapitalisierung erreicht haben, die eine Konsequenz aus der erfolgreichen Arbeit eines Unternehmens ist. Auf diese Weise lässt sich der Erfolg nur vergangenheitsorientiert messen und es ist möglich, dass die Aktie ihren Höhenflug bald wieder beenden wird
- Korrelation bei Branchen-ETF’s: Alle Unternehmen in einem Branchen-ETF sind zum Zeitpunkt der Aufnahme in derselben Branche aktiv. Daher können die Aktienkurse dieser Unternehmen eine höhere Korrelation aufweisen als diejenige von Unternehmen, die nach einer anderen Anlagestrategie ausgewählt wurden – z. B. nach geografischer Region oder einer breiter gestreuten Branchenverteilung. Die Frage nach der Korrelation bei Branchen-Indizes spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle. Weil das Anlagespektrum begrenzter und damit volatiler ist, können nicht nur die Ertragschancen, sondern auch die Risiken wesentlich größer sein. Der Diversifikationseffekt wird durch die Konzentration auf eine Branche weitgehend neutralisiert. Dieser Effekt verstärkt sich, wenn innerhalb einer Branche einige Unternehmen über eine starke Marktstellung verfügen und deren Gewichtung innerhalb des Index demzufolge sehr hoch ist. So beträgt z. B. beim DJ EURO STOXX®600 Technology Index das Gewicht des finnischen Mobilfunkriesen Nokia über 35 Prozent bei insgesamt nur 23 Titeln im Index (Stand August 2007). Die Korrelation käme dann negativ zum Tragen, wenn die Nokia-Aktie aus individuellen Gründen um mehrere Prozentpunkte nachgeben würde. Diese Kursveränderung würde sich aufgrund der starken Gewichtung negativ auf den ganzen Index auswirken
- Risiko von ETF-Schließungen: Wie bereits erwähnt, kann die dauerhafte Börsennotierung eines ETF‘s nicht garantiert werden. Es kann passieren, dass einem ETF zu wenig Vermögen zufließt. Werden dann die Kosten der emittierenden Gesellschaft, etwa für Marketing, Administration und Lizenzgebühren nicht mehr durch die Managementgebühr gedeckt, kann es dazu kommen, dass der Emittent diese ETF‘s schließt. Im Falle einer Fondsschließung ist das Kapital jedoch keineswegs verloren. Entweder wird der ETF zum Nettoinventarwert zurückgekauft und der derzeitige Gegenwert des ETF in bar ausgezahlt oder der investierte Betrag wird auf Verlangen des Anlegers kostenlos in ein anderes ETF Fondsvermögen der gleichen Gesellschaft übertragen
Risikohinweise für Aktienhandel, besonders bei sogenannte „Nebenwerten“
Grundsatz: Eine Aktienanlage ist eine spekulative Risikoanlage mit erheblichen Verlustrisiken. Eine Aktienanlage ist eine unternehmerische Beteiligung. Ein Aktionär ist nicht Gläubiger des Unternehmens, sondern an diesem beteiligt. Er hat daraus Rechte aber auch Risiken. Der Wert der Aktie hängt von der Unternehmensentwicklung ab (Risiko der unternehmerischen Beteiligung). Die Risiken des Unternehmens liegen in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung (Konjunktur) und der besonderen Situation des Unternehmens, das sich im Markt behaupten muss. Der Erfolg des Unternehmens beeinflusst den Wert der Aktie. Bei einer sehr negativen Entwicklung des Unternehmens (Insolvenz) besteht das Risiko des Totalverlustes.
Bei Spezialwerten und Innovationswerten ist das Unternehmen oft nur in einem engen Bereich tätig, neu am Markt und ist eine Beteiligung risikoreicher. Ein Erfolg ist schwer absehbar und von vielen Faktoren abhängig. Die Unternehmen verfügen oft über keine Historie oder Erfolge. Es besteht ein erhöhtes Emittentenrisiko.
Bei Nebenwerten und Freiverkehrswerten bestehen zusätzliche erhebliche Risiken:
- Eingeschränkte Handelbarkeit: Die Marktliquidität bei Nebenwerten ist häufig so gering, dass ein Verkauf der Aktien nicht oder nur sehr schwer möglich sein kann
- Risiko der Preisbildung und Kurse: Bei Nebenwerten besteht oft eine enge Marktsituation und wenig Liquidität. Preise werden hier oft nur gestellt und ihnen liegen keine tatsächlichen Marktabschlüsse, also nicht Angebot und Nachfrage, zugrunde. Die Spanne (“Spread”) zwischen dem Ankaufspreis (sog. bid oder Geldkurs) und dem Verkaufspreis (ask oder Briefkurs) ist bei solchen Werten oft sehr hoch und wird willkürlich von sog. Market Makern festgelegt. Der Spread stellt einen sofortigen Verlust dar. Eine faire Preisbildung ist nicht gewährleistet. Der Anleger riskiert, dass er Nebenwerte, auch bei Erwerb über die Börse (den Pseudobörsen SWB-Stuttgart und FWB-Frankfurt) zu hohen Willkürpreisen erwirbt – jedoch diese Preise, sobald das Interesse der für die Emission bzw. ihren Vertrieb Verantwortlichen erlahmt und somit zusammenbrechen und ihm keine Möglichkeit mehr zum Verkauf bleiben kann
- Missbrauchsgefahr/Manipulationsgefahr: Den Freiverkehrsmärkten (OTC/Pinksheet/Stuttgart usw.) ist gemeinsam, dass die Preisbildung stark von den Aktivitäten bestimmter weniger Teilnehmer beeinflusst wird. Deren Verhalten bestimmt das Marktgeschehen. Das Fehlen einer normalen Angebots- und Nachfragesituation oder eines allgemeinen Interesses und der dadurch bedingte Einfluss weniger Personen auf die Preise gibt die Möglichkeit und erhöht die Wahrscheinlichkeit von Manipulationen der Preise zu Lasten der Anleger
- Informationsdefizit und Informationsmonopole: Nebenwerte haben oft keinen Bekanntheitsgrad und werden in der Börsenpresse kaum beachtet. Es ist oft äußerst schwierig, die Aktie einzuschätzen und zu Informationen zu kommen. Man ist hier weitgehend auf das Unternehmen angewiesen
- Hohe Kursschwankungen: Bei Nebenwerten bestehen oft sehr hohe Kursschwankungen und plötzliche Kurseinbrüche
- Mittelzufluss: Der Kaufpreis geht an den Verkäufer, nicht an das Unternehmen. Er erhöht nicht den Unternehmenswert
- außerbörslicher Erwerb: Bei einer außerbörslichen Abwicklung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Aktien werden die Aufträge nicht über die Börse durchgeführt, sondern außerhalb der Börse durch einen eingeschalteten Finanzdienstleister, der Käufer und Verkäufer zusammenbringt. Diese Aufträge können daher nicht durch Börsenteilnehmer bei der Preisfeststellung an der Börse berücksichtigt werden.
Dem Anleger wird damit die Möglichkeit genommen, durch eine Auftragsdurchführung über die Börse einen möglicherweise für ihn besseren Preis zu erzielen. Weiterhin profitiert er eventuell nicht von den Schutzmaßnahmen, die bei einer Börsenausführung eingreifen würden. Diese Punkte gelten unabhängig davon, ob sein Auftrag zu den an der jeweiligen Börse notierten Kursen abgewickelt wird.
Der Anleger muss bei einer Abwicklung über die Börse auch beachten, dass er, gerade bei marktengen Werten, auch durch seinen eigenen Auftrag auf die Börsenkurse einwirkt und er hier möglicherweise eine Kursbewegung zu seinen Ungunsten auslöst. Der Anleger muss sich daher gut überlegen, ob er eine Ausführung an der Börse oder außerhalb der Börse möchte.
Daytrading
Besondere Risiken bei häufigen Kontenbewegungen, sogenanntes „Daytrading“
Die unter Umständen oben ausgewählte Handelsabsicht kann die Möglichkeit beinhalten, Termingeschäfte (Optionen und/oder Futures) unter Nutzung eines Handelssystems durchzuführen, was eine kurzfristige Marktteilnahme in der Form von Tagesgeschäften (Day-Trades) oder Übernachtgeschäften (Over-Night-Trades) beinhaltet. Hierbei kann es dazu kommen, dass innerhalb eines Börsentages mehrfache Käufe und Verkäufe in dem gleichen Markt erfolgen. Ein solches Vorgehen beinhaltet erhebliche Risiken, die Ihnen nochmals zur Kenntnis gebracht werden sollen.
Bei Tagesgeschäften halten Kunden Marktpositionen oft nur sehr kurzfristig. Bei sog. Day-Trades wird eine eröffnete Position noch am gleichen Tage geschlossen. Hier kann es der Fall sein, dass eine entsprechende Position am gleichen Tag wieder eröffnet wird und mehrmals täglich in diesem Markt gehandelt wird. Bei Over-Night-Trades schließen Kunden erworbene Positionen bereits am nächsten Tag wieder. Kennzeichen dieser Art von Handelstätigkeit ist damit, dass der Kunde nur kurzzeitig am Markt ist. Day-Trades oder Over-Night-Trades sind dabei grundsätzlich nicht unbedingt weniger risikoreich als Termingeschäfte, der Kunden, die ihre Positionen länger im Markt belassen.
Beinhaltet diese Art von Vorgehen einen kurzfristigen Handel, hat dies eine Vielzahl von Geschäften zur Folge. Bei jedem Geschäft fällt dabei die erhobene Provision an.
Wird eine Vielzahl von Geschäften getätigt (dies ist bei kurzfristigem Handel meist der Fall), folgt daraus eine hohe Kostenbelastung im Verhältnis zum eingesetzten Kapital.
Diese Kostenbelastung kann für den Kunden zur Folge haben, dass sein Kapital durch die anfallenden Provisionen (Handelskommission, Transaktionskosten) aufgezehrt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Markt keine oder nur geringe Kursschwankungen aufweist, so dass bei der Glattstellung einer Position der erzielte Erlös die Provisionen nicht deckt. Unterlegen Sie Day-Trading-Geschäfte nicht nur mit Eigenkapital, sondern zusätzlich noch mit aufgenommenen Krediten, so beachten Sie, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung der Kredite auch im Falle des Day-Trading unabhängig vom Erfolg Ihrer Day-Trading-Geschäfte besteht.
Bei der Durchführung solcher Geschäfte ist zu beachten, dass Day-Trading zu sofortigen Verlusten führen kann, wenn überraschende Entwicklungen dazu führen, dass der Wert der von Ihnen gekauften Finanzinstrumente taggleich sinkt und Sie zur Vermeidung weiterer Risiken (Over-Night-Risiken) gezwungen sind, den gekauften Wert vor Schluss des Handelstages zu einem Kurs unterhalb des Ankaufspreises zu veräußern. Dieses Risiko erhöht sich, wenn in Werte investiert wird, die innerhalb eines Handelstages hohe Kursschwankungen erwarten lassen. Unter Umständen kann das gesamte, von Ihnen zum Day-Trading eingesetzte Kapital verloren gehen.
Im Übrigen konkurrieren Sie bei dem Versuch, mittels Day-Trading Gewinne zu erzielen, mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern. Sie sollten daher in jedem Fall über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf Wertpapiermärkte, Wertpapierhandelstechniken, Wertpapierhandelsstrategien und derivative Finanzinstrumente verfügen. Bei Termingeschäften besteht darüber hinaus das Risiko, dass Sie noch zusätzliches Kapital oder Sicherheiten beschaffen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn taggleich Verluste eingetreten sind, die über Ihr eingesetztes Kapital bzw. die von Ihnen hinterlegten Sicherheiten hinausgehen.
Der Kunde sollte sich insbesondere dann darüber im Klaren sein, wenn er derartige Geschäfte von einem vom Kunden zu bezahlenden Geschäftsbesorger, also einem Portfolio- bzw. Vermögensverwalter durchführen lässt. Dabei kann es gerade bei kurzfristigem Handel zu einem Interessengegensatz zwischen dem Portfolio- bzw. Vermögensverwalter und dem Kunden kommen. Dies folgt daraus, dass die Vergütung des Portfolio- bzw. Vermögensverwalter umsatzabhängig ist. Die sog. Round-Turn-Provision fällt bei jedem Geschäft an. Der Portfolio- bzw. Vermögensverwalter kann daran ein Interesse haben, möglichst viele Geschäfte zu tätigen, da dann jeweils die Round-Turn-Provision anfällt. Auch unsere Vergütung (vgl. Handelsgebühren) ist von der Anzahl der gehandelten Positionen abhängig, so dass das oben Gesagte auch auf uns zutrifft, wenngleich wir keinen Einfluss auf ihre Handelstätigkeit nehmen.
Das Risiko hinsichtlich des Portfolio- bzw. Vermögensverwalter besteht insbesondere dann, wenn Sie Ihrem Portfolio- bzw. Vermögensverwalter bei der Verwaltung Ihrer Anlage freie Hand lassen und/oder ihm freie Ermessensvollmacht erteilen (fremdverwaltetes Konto), da er dann nach Gutdünken handeln kann und Sie nur im Nachhinein die Geschäfte nachvollziehen können.
Ein ähnliches Problem kann bei zu eng gesetzten Stop-Ordern auftauchen, wenn die Position automatisch bei Erreichung einer Preismarke glattgestellt wird, die im normalen Tageshandel fast immer erreicht wird.
Daher sollten Sie regelmäßig ihr Konto im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Transaktionskosten und eingesetztem Kapital sowie die Art der getätigten Geschäfte überprüfen. Sie sollten dabei darauf achten, ob das Ergebnis auf dem Konto im Wesentlichen durch Marktergebnisse oder durch das Provisionsaufkommen bestimmt wird.
Werden Ihnen spezielle Räumlichkeiten zur Abwicklung von Day-Trading-Geschäften zur Verfügung gestellt, so kann die räumliche Nähe zu anderen Anlegern in diesen Handelsräumen Ihr Verhalten beeinflussen.